Beamtenanwärter

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Be·ạm·ten·an·wär·ter

, Be·ạm·ten·an·wär·te·rin <Beamtenanwärters, Beamtenanwärter> der Beamtenanwärter SUBST Anwärter auf eine Beamtenstelle
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.

Be•ạm•te

der; -n, -n; jemand (z. B. ein Lehrer od. Polizist), der im Dienst des Staates arbeitet und dadurch bestimmte Rechte (z. B. Anstellung auf Lebenszeit, Anspruch auf Pension) und Pflichten (z. B. Verfassungstreue, Streikverbot) hat
|| K-: Beamtenanwärter, Beamtenbeleidigung, Beamtenlaufbahn
|| -K: Finanzbeamte, Kriminalbeamte, Polizeibeamte, Postbeamte, Verwaltungsbeamte, Zollbeamte
|| NB: ein Beamter; der Beamte; den, dem, des Beamten
|| hierzu Be•ạm•tin die; -, -nen
|| ► Amt
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