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Datenschutz bei Oracle
Oracle Services-Datenschutzrichtlinie

Diese Oracle Services-Datenschutzrichtlinie („Services-Datenschutzrichtlinie“) ist in drei Abschnitte unterteilt:

I. Im ersten Abschnitt (Personenbezogene Daten für Services – Datenverarbeitungsbedingungen) werden die Datenschutzverfahren und Sicherheitsvorkehrungen beschrieben, die die Oracle Corporation und ihre verbundenen Unternehmen bzw. Konzernunternehmen („Oracle“) beim Umgang mit personenbezogenen Daten für Services (wie unten definiert) einsetzt, um Oracle Kunden („Ihnen“) technische Support-, Beratungs-, Cloud- und andere Services (die „Services“) während der Laufzeit ihres Serviceauftrags zu erbringen.

Personenbezogene Daten für Services sind von Ihnen bereitgestellte personenbezogene Daten oder personenbezogenen Informationen oder persönlich identifizierbare Informationen (PII), die in Oracle, Kunden- oder dritten Systemen und Umgebungen vorliegen und von Oracle in Ihrem Namen verarbeitet werden, um die Services zu erbringen. Personenbezogene Daten für Services können je nach Service Folgendes umfassen: Informationen über Familie, Lebensstil und soziale Umstände, Beschäftigungsdetails, Finanzdetails, Online-IDs wie IDs mobiler Endgeräte und IP-Adressen sowie eigene verhaltens- und interessenbezogene Online-Daten. Personenbezogene Daten für Services können sich auf Ihre Vertreter und Endnutzer beziehen, z. B. Mitarbeiter, Bewerber, Auftragsnehmer, Kollegen, Partner, Lieferanten und Kunden.

II. Im zweiten Abschnitt (Systemvorgänge – Datenverarbeitungsbedingungen) werden die Datenschutzverfahren und Sicherheitsvorkehrungen für personenbezogene Daten beschrieben, die zufällig in Systemvorgangsdaten vorkommen, die durch die Interaktion von (End-)Nutzern unserer Services („Nutzer“) mit den zur Überwachung, Sicherung und Bereitstellung von Services an unseren Kundenstamm verwendeten Oracle Systemen und Netzwerken generiert werden.

Systemvorgangsdaten können Protokolldateien, Ereignisdateien und andere Verfolgungs- und Diagnosedateien sowie statistische und aggregierte Daten umfassen, die sich auf die Nutzung und den Betrieb unserer Services sowie auf die Systeme und Netzwerke beziehen, auf denen diese Services ausgeführt werden.

III. Der dritte Abschnitt (Mitteilungen und Benachrichtigungen an Kunden und Nutzer) bezieht sich sowohl auf personenbezogene Daten für Services als auch auf personenbezogene Daten, die in Systemvorgangsdaten enthalten sind. Es wird beschrieben, wie Oracle mit gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsanfragen umgeht und wie Sie und Nutzer mit dem globalen Oracle Datenschutzbeauftragten kommunizieren bzw. eine Beschwerde einreichen können.

Die Begriffe „Personenbezogene Daten für Services“ und „Systemvorgangsdaten“ umfassen weder Kontaktdaten und zugehörige Informationen, die von Ihnen oder Benutzern im Rahmen der Nutzung der Oracle Websites erfasst werden, noch die Interaktionen, die Sie oder Benutzer mit uns während des Vertragsabschlussverfahrens durchführen. Der Umgang mit diesen Informationen unterliegt den Bestimmungen der Allgemeinen Oracle Datenschutzrichtlinie.

I. PERSONENBEZOGENE DATEN FÜR SERVICES – DATENVERARBEITUNGSBEDINGUNGEN

Oracle behandelt alle personenbezogenen Daten für Services gemäß den Bestimmungen der Abschnitte I und III dieser Richtlinie und Ihrem Serviceauftrag bzw. Services-Vertrag.

Im Fall von Unstimmigkeiten oder Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser Services-Datenschutzrichtlinie und den in Ihrem Serviceauftrag enthaltenen Datenschutzbedingungen, einschließlich der Oracle Datenverarbeitungsvereinbarung, haben die entsprechenden Datenschutzbedingungen Ihres Serviceauftrags Vorrang.

1. Erbringung der Services

Oracle kann personenbezogene Daten für Services im Rahmen der zur Erbringung der Services notwendigen Verarbeitungsaktivitäten verarbeiten. Dies umfasst u. U. Tests neuer Produkt- oder Systemversionen und deren Anwendung, Patches, Updates und Upgrades sowie die Behebung von Fehlern und anderen Problemen, die Sie Oracle gemeldet haben.

2. Kundenanweisungen

Sie sind hinsichtlich der personenbezogenen Daten für Services, die von Oracle zur Erbringung der Services verarbeitet werden, verantwortliche Stelle. Oracle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten für Services gemäß den Angaben in Ihrem Serviceauftrag und Ihren dokumentierten zusätzlichen schriftlichen Anweisungen in dem Umfang, wie für Oracle (i) zur Erfüllung seiner Pflichten als Auftragsverarbeiter gemäß geltendem Datenschutzrecht oder (ii) zu Ihrer Unterstützung bei der Erfüllung Ihrer Pflichten als verantwortliche Stelle gemäß geltendem und für Ihre Nutzung der Services relevantem Datenschutzrecht erforderlich. Oracle wird Sie umgehend informieren, wenn Ihre Anweisung nach unserer Ansicht gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt. Es können dabei zusätzliche Gebühren anfallen.

3. Rechte von Einzelpersonen

Sie steuern den Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten für Services durch Ihre Endnutzer. Somit sollten die Endnutzer Anfragen hinsichtlich ihrer personenbezogenen Daten für Services direkt an Sie richten. Sofern dieser Zugriff nicht für Sie verfügbar ist, bietet Oracle angemessene Unterstützung bei Anfragen von Einzelpersonen zu personenbezogenen Daten für Services in Oracle Systemen, d. h. Zugriff bzw. Blockieren des Zugriffs auf diese Daten, Löschen, Begrenzen, Berichtigen, Empfangen und Übertragen der Daten sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung.

4. Sicherheit und Vertraulichkeit

Oracle implementiert und verwaltet technische und organisatorische Maßnahmen, die darauf ausgelegt sind, Ihre personenbezogenen Daten für Services vor versehentlicher oder unrechtmäßiger Vernichtung oder versehentlichem Verlust, Beschädigung, Änderung, unbefugter Offenlegung oder Zugriff zu schützen. Diese Maßnahmen, die generell dem Standard ISO/IEC 27001:2013 entsprechen, regeln sämtliche die Services betreffenden Sicherheitsbereiche, einschließlich physischem Zugriff, Systemzugriff, Datenzugriff, Übertragung, Eingabe, Überwachung der Sicherheit und Durchsetzung.

Die Mitarbeiter von Oracle sind zur Wahrung der Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten verpflichtet. Zu den Pflichten der Mitarbeiter gehören schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarungen, regelmäßige Schulungen zum Thema Schutz von Informationen und die Einhaltung der Unternehmensrichtlinien in Bezug auf den Schutz vertraulicher Informationen.

Weitere Informationen zu den konkreten Sicherheitsmaßnahmen für die Services werden in den Sicherheitsvorkehrungen für diese Services dargelegt, darunter auch Details zu Datenaufbewahrung und -löschung.

5. Vorfallsbehandlung und Benachrichtigung zu Datenschutzverstößen

Kommt es zu Vorfällen, die den Verdacht nahelegen oder darauf hinweisen, dass im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten für Services ein unbefugter Zugriff oder eine unbefugte Handlung vorliegt, nimmt Oracle unverzüglich eine Bewertung vor und leitet entsprechende Schritte ein.

Wenn Oracle einen Vorfall im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten für Services bemerkt und zum Schluss kommt, dass ein Sicherheitsverstoß vorliegt, der zu widerrechtlicher Verwendung, versehentlicher oder unrechtmäßiger Vernichtung, Verlust, Änderung, unerlaubter Offenlegung der Daten bzw. zum Zugriff auf die von Oracle Systemen übertragenen, gespeicherten oder anderweitig verarbeiteten personenbezogenen Daten für Services führt, und dass die Sicherheit, Vertraulichkeit oder Integrität dieser personenbezogenen Daten für Services gefährdet ist, setzt Oracle Sie unverzüglich hierüber in Kenntnis.

Während Einzelheiten über den Verstoß gesammelt oder anderweitig für Oracle verfügbar werden und sofern gesetzlich zulässig, wird Oracle Ihnen zusätzliche relevante Informationen über den Verstoß bereitstellen, die Oracle bekannt sind oder zur Verfügung stehen.

6. Unterauftragsverarbeiter

Sofern Oracle sich zur Unterstützung bei der Bereitstellung von Services der Dienste von externen Unterauftragsverarbeitern bedient, die Zugang zu personenbezogenen Daten für Services erhalten, unterliegen diese Unterauftragsverarbeiter im Rahmen der Bedingungen Ihres Serviceauftrags dem gleichen Datenschutz- und Sicherheitsniveau wie Oracle. Oracle ist verpflichtet, die Einhaltung der Bedingungen Ihres Serviceauftrags seitens seiner Unterauftragsverarbeiter zu gewährleisten.

Oracle führt Listen, in denen die mit Oracle verbundenen Unternehmen und Unterauftragsverarbeiter, die möglicherweise personenbezogene Daten für Services verarbeiten, aufgeführt sind. Weitere Informationen erhalten Sie über My Oracle Support (https://support.oracle.com) unter Dokument-ID 2121811.1 oder über ein anderes primäres Support-Tool, das für die Services bereitgestellt wird.

7. Grenzüberschreitende Datenübertragungen

Oracle ist berechtigt, personenbezogene Daten für Services weltweit zu verarbeiten, zu übermitteln und auf´zubewahren, sofern zur Erbringung der Services erforderlich.

Sofern dieser weltweite Zugriff mit einer Übermittlung personenbezogener Daten für Services aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und dem Vereinigten Königreich („EEA“) und/oder der Schweiz an mit Oracle verbundene Unternehmen oder dritte Unterauftragsverarbeiter in Ländern außerhalb des EWR oder der Schweiz erfolgt, bei denen von der Europäischen Kommission oder einer zuständigen nationalen EWR-Datenschutzbehörde keine bindende Entscheidung über ein angemessenes Datenschutzniveau erfolgt ist, unterliegen derartige Übermittlungen bindenden und geeigneten Übertragungsmechanismen, die im Einklang mit geltenden Datenschutzgesetzen wie etwa EU-Standardvertragsklauseln, einen angemessenen Schutz bieten.

Oracle unterwirft sich ferner den Bestimmungen des EU-U.S. Privacy Shield Framework (EU-US-Rechtsrahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes) und des Swiss-U.S. Privacy Shield Framework (Schweiz-US-Rechtsrahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes) in Übereinstimmung mit den Festlegungen des U.S. Department of Commerce (US-Handelsministerium) zur Erhebung, Nutzung und Aufbewahrung von personenbezogenen Daten für Services in all jenen Fällen, in denen Sie und Oracle vertraglich übereinkommen, dass derartige Daten aus dem EWR oder der Schweiz im Einklang mit den Bestimmungen des Privacy Shield für die betreffenden Services übermittelt und verarbeitet werden. Oracle ist dann dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Dritte, die in unserem Namen handeln, das Gleiche tun.

Oracle hat dem US-Handelsministerium gegenüber bescheinigt, dass es die Privacy Shield-Grundsätze einhält. Im Fall von Unstimmigkeiten oder Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser Services-Datenschutzrichtlinie und den Privacy Shield Principles sind die Privacy Shield Principles maßgeblich. Weitere Informationen zum Privacy Shield-Programm und Details zu unserer Zertifizierung finden Sie unter https://www.privacyshield.gov/list.

Auf der Privacy Shield-Website finden Sie eine Liste der Unternehmen, die von der Privacy Shield-Selbstzertifizierung von Oracle umfasst sind. Oracle unterliegt im Hinblick auf im Einklang mit dem Privacy Shield Framework empfangene oder übermittelte personenbezogene Daten für Services den Durchsetzungsbefugnissen der U.S. Federal Trade Commission und verpflichtet sich, mit den EU-Datenschutzbehörden und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) in der Schweiz zusammenzuarbeiten.

8. Prüfrechte

Soweit in Ihrem Serviceauftrag vorgesehen, können Sie die Einhaltung der Bedingungen dieser Services-Datenschutzerklärung durch Oracle auf eigene Kosten prüfen. Hierzu senden Sie bitte zu diesem Zweck mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin eine schriftliche Aufforderung nebst detailliertem Prüfungsplan an Oracle. Oracle wird mit Ihnen zusammenzuarbeiten, um einen endgültigen Prüfungsplan zu vereinbaren.

Die Überprüfung darf höchstens einmal in einem Zeitraum von zwölf Monaten durchgeführt werden, muss während der regulären Geschäftszeiten stattfinden, unterliegt den örtlichen, relevanten Richtlinien und Vorschriften von Oracle und darf die Geschäftstätigkeit nicht unangemessen beeinträchtigen. Wenn ein Dritter die Überprüfung durchführen soll, müssen Sie und Oracle sich einvernehmlich auf diesen Dritten einigen. Der Dritte muss eine für Oracle akzeptable schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung abschließen und dieser Dritte muss eine für Oracle akzeptable schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung ausfertigenNach Abschluss der Prüfung stellen Sie Oracle eine Kopie des Prüfberichts zur Verfügung, der gemäß den Bedingungen Ihres Servicevertrags mit Oracle als vertraulich eingestuft wird.

Oracle wird zu derartigen Prüfungen beitragen, indem es Ihnen die zur Durchführung der Prüfung notwendigen Informationen und Hilfsmittel in angemessenem Umfang bereitstellt, einschließlich aller relevanten Aufzeichnungen der auf die Services zutreffenden Verarbeitungsaktivitäten. Wenn der angeforderte Prüfungsumfang in einem SOC 1 oder SOC 2, ISO, NIST, PCI DSS, HIPAA oder einem ähnlichen Prüfbericht behandelt wird, der innerhalb der vergangenen zwölf Monate von einem qualifizierten Dritten als Prüfer erstellt wurde, und wenn Oracle Ihnen diesen einen solchen Prüfbericht mit der Bestätigung überlässt, dass es keine wesentlichen bekannten Änderungen gegeben hat, Sie dann die in dem Prüfbericht des Dritten dargestellten Ergebnisse anstelle einer Überprüfung derselben, von dem Prüfbericht umfassten Kontrollen akzeptieren werden.Ihr Serviceauftrag kann weitere Prüfbedingungen enthalten.

9. Löschen oder Rückgabe von personenbezogenen Daten für Services

Es sei denn, in Ihrem Serviceauftrag bzw. anderslautender gesetzlicher Vorschriften ist etwas anderes bestimmt, löscht Oracle bei der Beendigung der Services oder auf Ihr Verlangen Ihre auf Oracle Systemen und in Service Umgebungen vorhandenen personenbezogene Daten so, dass sie nach billigem Ermessen unzugänglich sind oder nicht gelesen werden können, es sei denn, Oracle wurde eine gesetzliche Verpflichtung auferlegt, die das Löschen aller oder einiger der personenbezogenen Daten verhindert. Sie können sich vor dem Ende der Serviceerbringung an Ihren Oracle Service-Ansprechpartner wenden, um weitere Informationen über die Datenlöschung zu erhalten.

II. SYSTEMVORGÄNGE – DATENVERARBEITUNGSBEDINGUNGEN

1. Verantwortung und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Oracle Corporation und ihre Konzernunternehmen sind gemäß Abschnitt II und III dieser Richtlinie verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die zufällig in Systemvorgangsdaten vorkommen. Hier finden Sie eine Liste der Oracle Konzernunternehmen Wählen Sie eine Region und ein Land aus, um die registrierte Adresse und Kontaktdetails der Oracle Konzernunternehmen in jedem Land anzuzeigen.

Wir können Systemvorgangsdaten für folgende Zwecke erheben oder generieren:

  • a) Wahrung der Sicherheit unserer Services, einschließlich Sicherheitsüberwachung und Identitätsverwaltung
  • b) Untersuchung und Verhinderung potenzieller betrügerischer Handlungen oder illegaler Aktivitäten in Verbindung mit unseren Systemen und Netzwerken, einschließlich der Verhinderung von Cyberangriffen und der Erkennung von Bots
  • c) Verwaltung unserer Pläne und Richtlinien rund um Backups und Disaster Recovery
  • d) Bestätigung der Einhaltung der Lizenz- und sonstigen Nutzungsbedingungen (Überwachung der Einhaltung der Lizenzbestimmungen)
  • e) Forschungs- und Entwicklungszwecken, einschließlich Analyse, Weiterentwicklung, Verbesserung und Optimierung unserer Services
  • f) Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften sowie Führung unserer Geschäfte, darunter die Erfüllung unserer Pflichten im Zusammenhang mit gesetzlich vorgeschriebenen Berichts- und Informationsanforderungen, Offenlegungen oder anderen rechtlichen Verfahrensanforderungen, für Fusionen und Übernahmen, Finanz-, Buchführungs-, Archivierungs- und Versicherungszwecke, Rechts- und Geschäftsberatung sowie im Zusammenhang mit der Streitbeilegung

Bei personenbezogenen Daten in Systemvorgangsdaten, die in der EU erfasst werden, ist unsere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung derartiger Daten unser berechtigtes Interesse an der Durchführung, Wartung und Sicherung unserer Produkte und Services sowie an der effizienten und angemessenen Führung unserer Geschäfte. Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann auch auf unseren gesetzlichen Verpflichtungen oder auf unserem berechtigten Interesse an der Einhaltung dieser gesetzlichen Verpflichtungen basieren.

2. Weitergabe personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten in Systemvorgangsdaten können weltweit in der gesamten globalen Organisation von Oracle weitergegeben werden. Eine Liste mit Oracle Konzernunternehmen ist wie oben angegeben verfügbar.

Wir dürfen derartige personenbezogene Daten auch an folgende Dritte weitergeben:

  • Dritte Dienstleister (darunter IT-Dienstleister, Rechtsberater und Prüfer), damit diese Dienstleister im Namen von Oracle Geschäftsaufgaben ausführen können
  • relevante Dritte im Fall einer Umstrukturierung, einer Fusion, eines Verkaufs, eines Joint Ventures, einer Abtretung, einer Übertragung oder anderweitigen Veräußerung der Gesamtheit oder eines beliebigen Teils unseres Unternehmens, unserer Vermögenswerte oder Aktien, u. a. auch im Zusammenhang mit einem Konkursverfahren oder anderen Verfahren
  • sofern gesetzlich vorgeschrieben, z. B. um einer Vvorladung bzw. Auflagen im Zusammenhang mit anderen rechtlichen Verfahren Folge zu leisten, wenn wir in gutem Glauben der Meinung sind, dass die Offenlegung zum Schutz unserer Rechte, zum Schutz Ihrer Sicherheit oder der Sicherheit von anderen, zur Ermittlung in Betrugsfällen oder zur Beantwortung behördlicher Anfragen, einschließlich staatlicher und Regierungsbehörden außerhalb Ihres Wohnsitzlandes, aus Gründen der nationalen Sicherheit und/oder zu Strafverfolgungszwecken erforderlich ist.

Wenn Dritte Zugriff auf personenbezogene Daten in Systemvorgangsdaten erhalten, werden wir angemessene vertragliche, technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um beispielsweise sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nur in demjenigen Maße verarbeitet werden, in dem diese Verarbeitung erforderlich ist, in Übereinstimmung mit dieser Datenschutzrichtlinie und den geltenden Gesetzen.

3. Grenzüberschreitende Datenübertragungen

Wenn personenbezogene Daten in Systemvorgangsdaten an einen Oracle Empfänger in einem Land übermittelt werden, das keinen angemessenen Schutz für personenbezogene Daten bietet, ergreift Oracle Maßnahmen, die einen angemessenen Schutz der personenbezogenen Daten über Nutzer gewährleisten, z. B. indem wir sicherstellen, dass derartige Übermittlungen den Bestimmungen der EU-Standardvertragsklauseln unterliegen.

4. Sicherheit

Oracle hat angemessene technische, physische und organisatorische Maßnahmen im Einklang mit den unternehmensweiten Sicherheitsrichtlinien von Oracle implementiert, die darauf ausgelegt sind, Ihre personenbezogenen Daten vor versehentlicher oder unrechtmäßiger Vernichtung oder versehentlichem Verlust, Beschädigung, Änderung, unbefugter Offenlegung oder Zugriff sowie allen anderen Formen der rechtswidrigen Verarbeitung (darunter die unnötige Erfassung) oder Weiterverarbeitung zu schützen.

5. Wahloptionen der Nutzer

Sofern in den geltenden Gesetzen vorgesehen, können Nutzer in bestimmten Fällen verlangen, personenbezogene Daten in Systemvorgangsdaten einzusehen, zu berichtigen, zu aktualisieren oder zu löschen oder anderweitig von ihren Wahloptionen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten Gebrauch zu machen, indem sie ein Anfrageformular ausfüllen.

III. MITTEILUNGEN UND BENACHRICHTIGUNGEN AN KUNDEN UND BENUTZER

1. Gesetzliche Anforderungen

Oracle muss möglicherweise Zugang zu personenbezogenen Daten für Services sowie zu personenbezogenen Daten in Systemvorgangsdaten bieten, sofern gesetzlich vorgeschrieben, z. B. um einer Vorladung bzw. Auflagen im Zusammenhang mit anderen rechtlichen Verfahren Folge zu leisten, wenn wir in gutem Glauben der Meinung sind, dass die Offenlegung zum Schutz unserer Rechte, zum Schutz Ihrer Sicherheit, der Sicherheit eines Benutzers oder der Sicherheit von anderen, zur Ermittlung in Betrugsfällen oder zur Beantwortung behördlicher Anfragen, einschließlich Aufsichtsbehörden außerhalb Ihres Wohnsitzlandes bzw. außerhalb des Wohnsitzlandes eines Nutzers, aus Gründen der nationalen Sicherheit und/oder zu Strafverfolgungszwecken erforderlich ist.

Oracle informiert Sie umgehend über Anfragen, den Zugang zu personenbezogenen Daten für Services zu ermöglichen, sofern nicht anderweitig gesetzlich vorgeschrieben.

2. Datenschutzbeauftragter

Oracle hat einen globalen Datenschutzbeauftragten ernannt. Wenn Sie oder ein Benutzer der Auffassung sind, dass personenbezogene Daten auf eine Weise genutzt worden sind, die nicht dieser Datenschutzrichtlinie entspricht, oder wenn Sie oder ein Benutzer weitere Fragen, Anmerkungen oder Vorschläge im Zusammenhang mit dem Umgang von Oracle mit personenbezogenen Daten für Services oder personenbezogenen Daten in Systemvorgangsdaten haben, wenden Sie sich an den globalen Datenschutzbeauftragten, indem Sie unser Anfrageformular ausfüllen.

Schriftliche Anfragen an den globalen Datenschutzbeauftragten können an folgende Adresse gesendet werden:

Oracle Corporation
Globaler Datenschutzbeauftragter
10 Van de Graaff Drive
Burlington, MA 01803, USA
USA

Für personenbezogene Daten, die INNERHALB der EU/des EWR erfasst werden, können schriftliche Anfragen an den EU-Datenschutzbeauftragten an folgende Adresse gerichtet werden:

Robert Niedermeier
Hauptstraße 4
D-85579 Neubiberg/München
Deutschland
E-Mail: mail@legislator.de

3. Streitbeilegung oder Einreichen einer Beschwerde

Falls Sie oder ein Nutzer Beschwerden im Hinblick auf die Einhaltung der Datenschutzverfahren und Sicherheitsvorkehrungen unsererseits haben, nehmen Sie bitte zunächst mit uns Kontakt auf. Wir werden jeglichen Beschwerden und Streitigkeiten im Zusammenhang mit unseren Datenschutzpraktiken auf den Grund gehen und alle Anstrengungen zu deren Beilegung unternehmen.

Bei offenen Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes oder der Datennutzung, die wir nicht ausreichend geklärt haben, können sich Benutzer unter https://feedback-form.truste.com/watchdog/request an die in den USA ansässige unabhängige Schlichtungsstelle (kostenfrei) wenden.

Unter bestimmten, auf der Privacy Shield-Website angegebenen Umständen können Benutzer eine verbindliche Schlichtung anfordern, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Streitbeilegung bereits erschöpft wurden. Benutzer haben auch das Recht, eine Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzbehörde einzureichen, wenn sie Einwohner eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind.

4. Änderungen an dieser Services-Datenschutzrichtlinie

Diese Datenschutzrichtlinie wurde zuletzt am Donnerstag, 7. März 2019 aktualisiert. Die Services-Datenschutzrichtlinie kann sich jedoch im Laufe der Zeit ändern, beispielsweise um gesetzliche Anforderungen oder sich ändernde Geschäftsanforderungen zu erfüllen. Die aktuelle Version finden Sie auf dieser Website. Im Falle wesentlicher Änderungen werden wir Sie auch auf andere angemessene Weise informieren (beispielsweise durch eine Popup-Benachrichtigung oder eine Erklärung der Änderungen auf unserer Website), bevor die Änderungen wirksam werden.

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