Klageschrift

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Kla·ge·schrift

 <Klageschrift, Klageschriften> die Klageschrift SUBST rechtsw.: förmliches, bei Gericht einzureichendes Dokument, das klagende und beklagte Parteien, das Gericht und die genaue Begründung der Klage nennt
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.

Kla•ge

die; -, -n
1. geschr; laute Worte, mit denen man zu erkennen gibt, dass man Kummer od. Schmerzen hat ↔ Jubel: in laute Klagen ausbrechen
2. Klage (über jemanden/etwas) Worte, mit denen man zu erkennen gibt, dass man unzufrieden od. ängstlich ist ≈ Beschwerde <Klagen werden laut, sind zu hören, kommen jemandem zu Ohren>: Das Betragen ihres Sohnes gibt keinen Grund zur Klage
3. Klage (auf etwas (Akk)) (gegen jemanden/etwas) die Einleitung eines (Zivil)Prozesses <das Gericht o. Ä. erhebt, prüft eine Klage, weist eine Klage ab; der Staatsanwalt gibt einer Klage statt>: Seine Klage auf Schmerzensgeld gegen den Hersteller des Medikaments hatte Erfolg
|| K-: Klageschrift
|| -K: Räumungsklage, Scheidungsklage
|| NB: Anklage
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Übersetzungen

Klageschrift

bill, libel, plaint