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Bei längerer Krankheit – was muss ich als Arbeitnehmer beachten?

© Unsplash / Jacob Postuma
Krankheitsbedingte Ausfälle verursachen Kosten.

Sie sind krank und können nicht zur Arbeit: Gerade jetzt in der Grippesaison kommt das häufig vor. Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Arbeitnehmer? Ab wann müssen Sie ein Arztzeugnis vorlegen? Und was, wenn Sie für mehrere Wochen oder Monate ausfallen? Finden Sie hier Antworten zu den wichtigsten Fragen.

Das Wichtigste zum Arztzeugnis

Ab wann müssen Sie als Arbeitnehmer ein Arztzeugnis vorlegen? Dazu gibt es keine gesetzliche Grundlage. So sind Sie grundsätzlich schon ab Tag 1 dazu verpflichtet zu beweisen, dass Sie arbeitsunfähig sind. In der Praxis hat es sich aber so durchgesetzt, dass die meisten Arbeitgeber ab dem 3. Krankheitstag ein Arztzeugnis verlangen. Wenn im Arbeitsvertrag eine andere Frist vermerkt ist, so gilt die im Arbeitsvertrag getroffene Vereinbarung.

Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, Ihren Arbeitgeber detailliert über den Grund zu informieren. So steht in einem Arztzeugnis zum Beispiel, ob Sie krankheitsbedingt oder infolge eines Unfalles arbeitsunfähig sind. Um was für eine Krankheit es sich handelt, darüber muss das Arztzeugnis nicht informieren.

Weiter sollte im Arztzeugnis stehen, in welchem Umfang Sie arbeitsunfähig sind und für wie lange. 

Welche Pflichten haben Arbeitnehmer, wenn sie wegen Krankheit ausfallen?

Neben der Beweispflicht, gibt es weitere Pflichten für den Arbeitnehmer:

  • Meldepflicht: Sie müssen den Arbeitgeber umgehend darüber informieren, dass Sie arbeitsunfähig sind.
  • Mitwirkungspflicht: Sie sind verpflichtet, der Krankentaggeld- oder Unfallversicherung die benötigten Informationen und Dokumente zukommen zu lassen, damit diese Ihren Fall abklären kann. So müssen Sie in der Regel dem behandelnden Arzt die Erlaubnis erteilen, der Versicherung Auskunft über Ihre Gesundheit zu geben. Verweigern Sie diese Auskunft, kann die Versicherung die Zahlungen einstellen.
  • Genesung fördern: Sie sind verpflichtet, alles in Ihrer Macht Stehende zu tun, um die Genesung zu fördern. 

Was passiert, wenn Sie länger arbeitsunfähig sind?

Gemäss OR Art. 324a besteht im ersten Anstellungsjahr ein Anspruch auf Lohnfortzahlung während drei Wochen. Anschliessend sei der Lohn «für eine angemessene längere Zeit» zu entrichten. Da das sehr vage ausgedrückt ist, gibt es verschiedene Skalen, an die sich Arbeitgeber halten. Diese Skalen geben Auskunft, für wie lange der Lohn bei einem Ausfall weiterbezahlt wird.

Folgende Beispiele geben einen Überblick über die Länge der Lohnfortzahlung:

Beispiel 1: Neue Stelle, krank während Probezeit

Luzia hat vor vier Wochen eine neue, unbefristete Stelle angetreten. Noch während der Probezeit wird sie krank. Ihr Arzt attestiert eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit während vier Wochen.

Gemäss OR hat Luzia keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Art. 324a sieht nämlich vor, dass das Anstellungsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat. 

Beispiel 2: Arbeitsunfähigkeit im 3. Dienstjahr

Alexander arbeitet seit zweieinhalb Jahren bei einer Consulting-Firma in Zürich. Gemäss Arbeitsvertrag und durch den Firmensitz im Kanton Zürich gilt in seinem Fall die Zürcher Skala. Gemäss dieser Skala hat Alexander während neun Wochen Anspruch auf seinen Lohn.

Auf Koordination.ch finden Sie eine Übersicht über die drei gültigen Skalen (Berner Skala, Basler Skala und Zürcher Skala). 

Beispiel 3: Arbeitgeber hat eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen

Das Obligationenrecht und die Skalen sehen beide eine 100-prozentige Lohnfortzahlung während der festgelegten Dauer vor. Von diesen Regelungen abweichen können Arbeitgeber, wenn dies im Arbeitsvertrag festgelegt ist und die Regelung für den Arbeitnehmer vorteilhafter ist.

Dies ist bei Peter der Fall. Infolge eines Burnouts fällt er für längere Zeit aus. Wann er wieder arbeitsfähig sein wird, ist unklar. Sein Arbeitgeber hat eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. Die Versicherung bezahlt nach einer Karenzfrist 80 Prozent des versicherten Lohnes während 720 Tagen. 

Peter erhält also nur 80 Prozent des versicherten Lohnes. Diesen erhält er aber für den Zeitraum von 720 Tagen. Bei andauernder Arbeitsunfähigkeit ist dies von zentraler Bedeutung.

Was es sonst noch zu beachten gilt

  • Handelt es sich um eine befristete Anstellung, so muss das Anstellungsverhältnis mindestens drei Monate dauern. Bei einem kürzeren Temporärjob gibt es keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
  • Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht pro Kalenderjahr, nicht pro Ereignis.
  • Sind Sie krankgeschrieben, heisst es nicht, dass keine Ferien oder Ausflüge erlaubt sind. Wichtig ist, das Sie aber nichts tun, was eine Genesung verlangsamt oder behindert.
  • Es besteht ein Kündigungsschutz, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig sind. Die Dauer dieses Kündigungsschutzes hängt von der Dienstdauer ab.
  • Wenn Sie nur teilweise arbeitsunfähig sind, haben Sie während eines längeren Zeitraums Anspruch auf Lohn. Das heisst, wenn Sie zum Beispiel zu 50 Prozent arbeitsunfähig sind und gemäss Arbeitsvertrag eine Lohnfortzahlung während drei Wochen gilt, wird die Dauer auf sechs Wochen verdoppelt.
  • Die prozentuale Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf das Arbeitspensum. Wenn Sie normalerweise 80 Prozent arbeiten und zu 50 Prozent krankgeschrieben sind, bedeutet das, dass Sie die Hälfte Ihres Teilzeitpensums ausüben können. Dies entspräche dann einem Arbeitspensum von 40 Prozent, beziehungsweise zwei Tage pro Woche. 

Wie Sie sehen gibt es keine allgemeingültige Regel zur Lohnfortzahlung. Dementsprechend wichtig sind die Vereinbarungen Ihres Arbeitsvertrags. Beachten Sie auch die drei Pflichten, die Sie im Krankheitsfall einhalten müssen. Bei Unsicherheiten lohnt es sich auch immer, die Personalabteilung, die Vorgesetzten oder die Kollegen zu bitten, sie über die unternehmensüblichen Richtwerte und Fristen zu informieren.

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