Notenständer
No·ten·stän·der
<Notenständers, Notenständer> der Notenständer SUBST mus.: ein Ständer, auf den man Notenblätter legt, um beim Musizieren die Noten lesen zu könnenPONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Stạ̈n•der
der; -s, -1. eine Konstruktion aus Stangen, Latten od. Rohren, auf die man etwas stellt od. legt od. an die man etwas hängt: ein Ständer für Mäntel, Schirme, Fahrräder; die Wäsche auf einen Ständer hängen
|| -K: Eisenständer, Holzständer; Bilderständer, Fahrradständer, Garderobenständer, Gepäckständer, Kleiderständer, Notenständer, Schirmständer
|| NB: ↑ Gestell
|| -K: Eisenständer, Holzständer; Bilderständer, Fahrradständer, Garderobenständer, Gepäckständer, Kleiderständer, Notenständer, Schirmständer
|| NB: ↑ Gestell
2. vulg; ein Penis im Zustand der Erektion
No•te
1 die; -, -n1. ein geschriebenes Zeichen, das einen Ton in einem Musikstück darstellt <eine punktierte Note; Noten lesen können; nach Noten singen, spielen>
|| ↑ Abb. unter Tonleiter
|| -K: Viertelnote, Achtelnote
|| ↑ Abb. unter Tonleiter
|| -K: Viertelnote, Achtelnote
2. nur Pl; ein Blatt od. Heft mit Noten1 (1), die ein od. mehrere Musikstücke darstellen <Noten kaufen; die Noten vor sich liegen haben>
|| K-: Notenheft, Notenpapier, Notenständer
|| K-: Notenheft, Notenpapier, Notenständer
3. eine ganze/halbe Note eine Note1 (1), die eine Dauer von vier/zwei Taktschlägen hat
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