Kleindelikt

Klein·de·likt

 <Kleindelikts, Kleindelikte> das Kleindelikt SUBST rechtsw.: eine Bagatellsache, die nach dem Strafprozessrecht eingestellt wird, nach dem Zivilprozessrecht mit einem Schiedsurteil (ohne Vorladung des Verurteilten) entschieden wird Wenn jemand in einem Laden eine Tafel Schokolade stiehlt, wird dies als ein Kleindelikt angesehen.
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