Aus dem Kurs: Finanzwissen für nicht kaufmännische Führungskräfte

Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung

Nachdem Sie bereits die wichtigsten Bestandteile einer Bilanz kennengelernt haben, möchte ich Ihnen erläutern wie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgebaut ist. Neben der Bilanz gehört sie zu dem Mindestbestandteil eines Jahresabschlusses. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Aufwendung und Erträge eines Geschäftsjahres gegenübergestellt, um den Gewinn oder Verlust zu ermitteln. Die Aufwendungen werden links notiert und die Erträge rechts. Wenn die Aufwendung eines Jahres geringer sind als die Erträge, entsteht ein Gewinn. Wenn hingegen die Erträge geringer als die Aufwendungen sind, entsteht ein Verlust. Das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung geht ins Eigenkapital des Unternehmens ein. Ein Gewinn erhöht das Eigenkapital, ein Verlust vermindert es. Aufwendung stellen den gesamten Werteverzehr des Unternehmens dar. In Industriebetrieben fallen zum Beispiel folgende Aufwendung an: Materialaufwand, sowie Aufwendung für Fremdbauteile für Handelswaren und für bezogene Leistungen, Personalaufwand, Wertminderung des Sachanlagevermögens, das heißt Abschreibungen, sowie Aufwendungen für Miete, Zinsen, Werbung, Telekommunikation, Büromaterial und Betriebssteuern. Erträge stellen den gesamten Wertezuwachs des Unternehmens dar. In Industriebetrieben fallen insbesondere folgende Erträge an: Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse, Umsatzerlöse für Waren, Zinserträge, Mieterträge, Provisionserträge. Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung, kurz GuV, sind zwei Formen erlaubt. Das Gesamtkostenverfahren und das Umsatzkostenverfahren. Beide Verfahren ermitteln, über unterschiedliche Wege, das gleiche Ergebnis an Gewinn oder Verlust. Das Gesamtkostenverfahren wird auch Produktionserfolgsrechnung genannt. Hierbei werden sämtliche Produktionsaufwendungen den Umsatzerlösen und Bestandsveränderungen gegenübergestellt. Alles findet in Bezug auf die Produktionsmenge der Periode statt. Neben dem Ertrag durch Umsatzerlöse, werden auch aktivierte Eigenleistung und Bestandsveränderung als Erträge gerechnet. Aktivierte Eigenleistung entstehen, wenn ein Unternehmen etwas für sich selbst produziert und intern im Unternehmen nutzt. Dies möchte ich Ihnen anhand eines Beispiels näher erläutern. Ein Autohersteller nutzt seine Wagen als Firmenwagen für seine Mitarbeiter. Diese werden dann, im Moment der Produktion, als aktivierte Eigenleistung mit ihren Herstellungskosten als Ertrag gezählt. Erträge aus Bestandsveränderung entstehen, wenn Güter fertig produziert, aber noch nicht abgesetzt wurden, also fertig im Lager liegen. Diese Produkte werden wahrscheinlich zukünftig noch verkauft und haben damit einen Ertragswert für das Unternehmen. Ebenso sind Halbfertigerzeugnisse zu sehen. Diese haben auch bereits einen höheren Wert, als die sich darin befindlichen Rohstoffe und dieser Wert ist als Ertrag zu registrieren. Diesen Erträgen müssen Sie beim Gesamtkostenverfahren, sämtliche Aufwendungen bezogen auf die Produktionsmenge einer Periode, gegenüberstellen. Anders sieht dies hingegen beim Umsatzkostenverfahren aus, das auch als Absatzerfolgsrechnung bezeichnet wird. Was kennzeichnet dieses Verfahren? Alle durch den Umsatzprozess verursachten Aufwendungen, stellen Sie bei diesem Verfahren den Umsatzerlösen gegenüber. Die Betrachtung bezieht sich dabei nur auf die Absatzmenge, nicht die Produktionsmenge. Bestandsveränderungen müssen Sie nicht berücksichtigen. Sie zählen nur die Erträge aus den abgesetzten Produkten. Erzeugnisse im Lager oder Eigenleistungen rechnen Sie nicht hinzu. Diesen Erträgen stellen Sie dann aber auch nur die Aufwendung aus der Absatzmenge, nicht aus der gesamten Produktionsmenge gegenüber. Kosten für Eigenleistung oder Güter, die noch im Lager liegen, müssen Sie aus dem Produktionskosten herausrechnen.

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